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Staatsangehörige der Schweiz und Liechtensteins sowie derjenigen anderer Länder (Konsularabteilung der Botschaft), die die Philippinen besuchen möchten, können ohne Visum in das Land aufgenommen werden, wenn ihr Aufenthalt auf den Philippinen nicht mehr als 30 Tage andauern soll. Sie müssen Inhaber eines gültigen Passes sein und Reservierungen für ihre Rückreise oder Weiterreise in ein anderes Land bestätigt haben.

Touristen, die die 30-Tage-Visumspflicht in Anspruch nehmen, können eine Verlängerung des Aufenthalts durch das Bureau of Immigration in den Philippinen gewährt bekommen. Vorbehaltlich der Zahlung anwendbarer Erstreckungsgebühren und anderer Gebühren, die dieses Präsidium in Rechnung stellen kann.

Visapflicht

Besucher, die nicht unter die oben genannten fallen und diejenigen, die mehr als 30 Tage bleiben wollen, sind verpflichtet, ein vorübergehendes Visum (für Geschäfte/ Vergnügen) zu beantragen. Staatenlose Bürger, die ein Reisedokument vom Staatssekretariat für Migration ausgestellt bekommen haben, müssen zwingend ein Visum beantragen. Sie müssen ihr schweizerisches Aufenthaltserlaubnis- und Reisedokument zusammen mit den nachstehend aufgeführten weiteren Anforderungen vorlegen.

  • Original Reisepass (gültig min. 6 Monate)            
  • Ein Passbild (EU Standard, 35 mm x 45 mm), rückseitig signiert           
  • Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular (FA Form No. 2-A)            
  • Fotokopie des Flugtickets mit einem Teil, der eine Weiterreise oder eine Reisebestätigung des Reisebüros anzeigt           
  • Selbstadressierter Umschlag mit CHF 6,- Frankatur für die Rücksendung des Passes           
  • Gebühren:
    • CHF 30.00 – für einen Eintrag (gültig für die Einreise innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum)
    • CHF 60.00 – für Mehrfacheintrag (gültig für Mehrfacheintrag innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum)
    • CHF 90.00 – für eine Mehrfacheintragung (gültig für mehrfache Eintragung innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum)         
  • Für Besucher, die geschäftlich unterwegs sind: Geschäftsbriefe  der Firma, welche die Reise sponsert         
  • Für Ausländer in der Schweiz: Kopie der Schweizer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung

Diese beiden Reisedokumente sollten eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten haben.

Reisehinweise des EDA

 

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