Schärfe & Kontrast
Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Sie können Ihr Bild in den Passfoto-Generator hochladen, um prüfen zu lassen, ob die Auflösung ausreichend hoch ist. Zudem prüfen wir falls gewünscht bei den bestellten Passfotos, ob sie die biometrischen Anforderungen erfüllen.
Ausleuchtung
Das Gesicht muss gleichmässig ausgeleuchtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden. Deshalb stehen Sie beim Erstellen des Fotos am besten mit dem Rücken an einer Wand, die gegenüber von einem Fenster liegt.
Hintergrund
Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau oder weiss) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen.
Fotoqualität
Das Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera, einem Smartphone oder Tablet) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi erzeugt werden. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen. Das Foto kann in Schwarzweiss oder Farbe aufgenommen werden.
Kopfpositionen & Gesichtsausdruck
Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken. Beide Gesichtshälften (als auch die Ohren) sollten gleichmässig zu sehen sein.
Augen & Blickrichtung
Die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden.
Brillenträger
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig). Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
Kopfbedeckung
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
Säuglinge und Kleinkinder
Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sind Abweichungen in der Kopfhaltung (nicht von der Frontalaufnahme!), dem Blick in die Kamera, im Gesichtsausdruck und Kopfgrösse zulässig.
Grösse, Format und Ausrichtung
Das Format eines biometrischen Passfotos muss 35 mm × 45 mm betragen. Dabei sollte 64 – 75% der Höhe des Fotos mit dem Gesicht ausgefüllt sein, also zwischen 29 – 34 mm. Bei Kindern bis zum vollendeten 11. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kindern muss mindestens 50 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von mindestens 23 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende.
Schliesslich muss das Gesicht in der Mitte des Fotos zentriert sein. Sie können Ihr Foto in unserem Passfoto-Generator auf das gewünschte Passfotoformat zuschneiden und Ihr Gesicht anhand einer Schablone ausrichten.
Quelle: Bundesamt für Polizei