Biometrisch auch bei Babys?
Ja – es klingt verrückt, aber auch bei Kleinkindern und sogar wenige Wochen alten Babys kommt man um biometrische Passbilder für Ausweise nicht umher.
Allerdings sind bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Abweichungen in der Kopfhaltung (nicht von der Frontalaufnahme!), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung zulässig. Das Gesicht, bzw. der Kopf muss dennoch frontal fotografiert werden.
Wichtiger als der Gesichtsausdruck des Babys ist also, dass das Gesicht frontal aufgenommen ist, und ein heller Hintergrund vorhanden ist, der sich deutlich von der Kleidung des Babys abgrenzt.
Am besten geht’s so – Tipps für die Aufnahme
Oft klappt es nicht direkt beim ersten Mal und das aufgenommene oder evtl. sogar bestellte Foto eignet sich nicht als biometrisches Passfoto. Haben wir es vorab geprüft, ist dies zum Glück nicht tragisch. Im Gegensatz zu einem Fotoautomaten, empfehlen wir dann immer, das Baby noch einmal im Liegen auf einer hellen Decke aufzunehmen. Wir bekommen sehr häufig Rückmeldungen, dass es dann beim zweiten Versuch schnell und problemlos geklappt hat. Daher teilen wir diesen Tipp gerne auch hier.
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Des Weiteren sollen keine Schatten im Gesicht des Säuglings/Babys oder auf dem Hintergrund zu sehen sein, weshalb das Foto am besten bei Tageslicht in einem hellen Raum aufgenommen werden sollte. Schwierige Lichtverhältnisse entstehen, wenn Tageslicht und Lampen aufeinander treffen. Oft ist dann eine Seite des Gesichts bläulich, die andere gelblich. Deshalb sollte man künstliches Licht am besten vermeiden.
Auch der Blitz der Kamera darf verwendet werden.
Das Bild kann dann ganz normal in unserem Passfoto-Generator an die biometrische Schablone angepasst werden.
Bei breiten Gesichtern sind Abweichungen in der Höhe des Gesichts möglich, damit der Kopf seitlich nicht aus dem Bild ragt bzw. abgeschnitten wird.