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Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben, beträgt die Gültigkeitsdauer einer Identitätskarte (ID) 10 Jahre. Für Personen unter 18, beträgt diese 5 Jahre. Diese Regelung ist auf die grösseren optischen Veränderungen in jungen Jahren zurückzuführen.

Quelle: Ausweisverordnung (VAwG) des Bundesrates

 

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