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Beim erstmaligen Beantragen einer Identitätskarte benötigt man den alten Kinderausweis, den alten Kinderreisepass o.ä. Identitätsnachweise. Des weiteren müssen Minderjährige und Bevormundete für die Beantragung eines Ausweises in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung erscheinen.

Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge, genügt in der Regel für die Beantragung eines Ausweises die Unterschrift eines sorgeberechtigten Elternteils. Kann die Zustimmung des andern Elternteils nicht ohne weiteres vermutet werden, muss die ausstellende Behörde die Unterschrift beider Elternteile einholen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch

Quelle: Ausweisgesetz (AwG)

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