Wer in der Schweiz leben und arbeiten möchte, benötigt einen Ausländerausweis. Kurzaufenthalte bis zu 3 Monaten und ebenso Aufenthalte von Nichterwerbstätigen bis zu 3 Monaten, gelten als bewilligungsfrei. Unter bestimmten Umständen, meist abhängig vom Herkunftsland der betreffenden Person, ist eine Anmeldung bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde von Nöten.
Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen den Aufenthaltsbewilligungen L (kurz, < 1 Jahr), B (bis 5 Jahre, verlängerbar) und der Niederlassungsbewilligung C (unbeschränkt).
Die Kriterien für das Foto im Ausweis hängt von der Art des Ausländerausweisses ab. Für einen biometrischen Ausländerausweis benötigt man ein biometrisches Passfoto, für einen nicht biometrischen Ausländerausweis ist ein herkömmlichen Schweizer Passfotos (35 mm × 45 mm) ausreichend, welches nicht älter als ein Jahr sein darf. Hierzu orientiert man sich am besten aber auch an der aktuellen Eidgenässischen Fotomustertafel für biometrische Passbilder – so ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.